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Gehaltszahlungen mit bzw. ohne Import von Lohnbuchhaltungsdaten

Gehaltszahlungen mit bzw. ohne Import von Lohnbuchhaltungsdaten

Wenn Sie in BuchhaltungsButler Gehaltszahlungen verbuchen möchten, gibt es hierfür zwei unterschiedliche Ansätze, je nachdem ob Sie das Buchungsjournal der Lohnbuchhaltung importieren oder nicht.

Sie importieren keine Lohnbuchhaltungsdaten

In diesem Fall buchen Sie die Zahlungen bitte gegen die Aufwandskonten (z.B. 4120 (SKR03) / 6020 (SKR04)). Lohnsteuer geht auf dasselbe Konto wie das Gehalt, Sozialversicherungsabgaben gehen auf 4130/6110. 
So stimmt Ihre BWA, denn die monatlichen Zahlungen wurden als Aufwand erfasst.

Sie importieren das Buchungsjournal der Lohnbuchhaltung

In diesem Fall nimmt Ihr Steuerberater bereits die Buchungen auf die Aufwandskonten vor und bucht die zur Zahlung fälligen Beträge auf Verbindlichkeiten-Konten.

Er bucht beispielhaft „Aufwand Gehalt“ an „Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt“.

Durch den Import des Buchungsjournals haben Sie diese Aufwandsbuchung bereits in BuchhaltungsButler.

Wenn Sie nun das Gehalt auszahlen, dürfen Sie dies nicht erneut als Aufwand verbuchen, sondern nur noch als Ausgleich der Verbindlichkeit. Dies tun Sie über die Konten 1740 (SKR03) / 3720 (SKR04) (Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt), 1741 (SKR03) / 3730 (SKR04) (Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer) oder 1742 (SKR03) / 3740 (SKR04) (Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit).