Stornos und Rücklastschriften verbuchen
Stornos und Rücklastschriften (z.B. wenn Waren zurückgesendet werden, oder der Betrag nicht abgebucht werden konnte), können wie folgt gebucht werden:
Ursprüngliche Zahlung wurde bereits verbucht
Buchen Sie die Rückzahlung gegen das gleiche Aufwands- oder Ertragskonto, gegen das Sie auch die ursprüngliche Zahlung gebucht hatten. Der Steuersatz ist identisch.
Ursprüngliche Zahlung wurde noch nicht verbucht
Buchen Sie sowohl die ursprüngliche Zahlung, als auch die Wiedergutschrift ohne Steuer auf ein Interimskonto, z.B. 1590 (SKR03).
Achtung bei Rücklastschriftgebühren
Rücklastschriftgebühren müssen Sie über eine Splitbuchung negativ auf das Konto "Nebenkosten des Geldverkehrs" abgrenzen. Damit gewährleisten Sie, dass die Beträge von Last- und Gutschrift identisch sind und dass das Interims- oder Ertragskonto ausgeglichen ist.
Teilgutschriften
In diesem Fall empfiehlt es sich, den ursprünglichen Betrag auf Ertrag zu buchen und die Teilgutschrift dann ebenfalls gegen dieses Konto zu buchen.