Vorsteuer wird die "Mehrwertsteuer" genannt, welche als Unternehmer verauslagt wird (Sie bezahlen eine Tankrechnung).
Umsatzsteuer wird die "Mehrwertsteuer" genannt, welche Sie vereinnahmen (Kunde zahlt Rechnung an Sie).
Bei den meisten Konten ist die Auswahl der Steuerfälle bereits begrenzt. So lassen sich Aufwandskonten nur mit Vorsteuer, Ertragskonten nur mit Umsatzsteuer bebuchen. Sie müssen darauf also nicht achten.
Bei EU-Geschäften benötigen Sie ggf. die Steuerschlüssel "i.g.E." und "§13b".
I.g.E. bedeutet innergemeinschaftlicher Erwerb und wird für Wareneinkäufe angewendet, bei denen die Lieferung dem sog. Reverse-Charge-Verfahren unterliegt, und der Empfänger die Umsatzsteuer abführen, jedoch auch die Vorsteuer geltend machen muss.
Beim Einkauf von Dienstleistungen von einem Unternehmen in der EU, welche dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen, buchen Sie i.d.R. mit dem Steuerschlüssel "§13b 19% UmSt/VoSt."
Lesen Sie hier mehr zu internationalen Geschäftsvorfällen und wie eine ordnungsgemäße Rechnung für "Reverse-Charge" aussehen muss.
Die Steuerschlüssel sorgen dafür, dass die Geschäftsvorfälle in der Umsatzsteuer-Voranmeldung an der richtigen Position ausgewiesen werden.
Für alle Geschäftsvorfälle wie "Dienstleistung EU" oder "Wareneinkauf EU" gibt es auch sogenannte Automatikkonten, welche über das Stichwortverzeichnis angewählt werden können. Bei diesen Konten ist der Steuersatz voreingestellt. Im Zweifel nutzen Sie daher am besten die vorgesehenen Automatikkonten.
Zum besseren Verständnis, für welche Geschäftsvorfälle welcher Steuerschlüssel angewendet werden muss, werfen Sie bitte unbedingt auch einen Blick in unsere "Kontierungs- und Steuertipps", in die Rubrik "Kontierungs-ABC".
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