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Logik der Steuerschlüssel

Logik der Steuerschlüssel

Steuerschlüssel sorgen dafür, dass die Geschäftsvorfälle in der Umsatzsteuer-Voranmeldung an der richtigen Position ausgewiesen werden und die Steuer korrekt berechnet wird.

Standardsteuersätze

Bei den meisten Konten ist die Auswahl der Steuerfälle bereits begrenzt. So lassen sich Aufwandskonten nur mit Vorsteuer, Ertragskonten nur mit Umsatzsteuer bebuchen. Sie müssen darauf also nicht achten.

Vorsteuer wird die "Mehrwertsteuer" genannt, welche Sie als Unternehmer verauslagen (Sie bezahlen eine Tankrechnung).
Umsatzsteuer wird die "Mehrwertsteuer" genannt, welche Sie vereinnahmen (Kunde zahlt Rechnung an Sie).

Rechnungen mit ausgewiesener, deutscher Umsatzsteuer buchen Sie mit den Steuerschlüsseln 7%/19% USt. bzw. 7%/19% VSt.

Keine Steuer, ausländische Steuer

Rechnungen ohne Steuer bzw. mit ausländischer Steuer, welche Sie in Deutschland nicht geltend machen können, buchen Sie mit "keine USt.".

Auch eine durch Google ausgestellte Rechnung mit 19% irischer UmSt. ist mit "keine Steuer" zu buchen.

Innergemeinschaftlicher Erwerb (i.g.E. 7% / 19% USt./VSt.)

I.g.E. bedeutet innergemeinschaftlicher Erwerb und wird für Wareneinkäufe (wichtig: nicht für bezogene Dienstleistungen) im EU-Ausland angewendet, bei denen die Lieferung dem sog. Reverse-Charge-Verfahren unterliegt. Dies bedeutet, dass der Käufer der Ware die Umsatzsteuer für den Verkäufer abführen muss. Gleichzeitig darf der Käufer auch die Vorsteuer geltend machen, sodass es, von Rundungsdifferenzen abgesehen (Umsatzsteuer wird vom abgerundeten Umsatz berechnet, die Vorsteuer jedoch centgenau kalkuliert), ein Nullsummenspiel ist.

Beispiel: Eine Lieferung frischen Fischs durch einem Großhändler aus Paris ist, ordnungsgemäße Rechnung und frz. UmSt. ID des Händlers vorausgesetzt, mit "i.g.E. 7% USt./VSt." zu buchen.

Beispiele zur Verbuchung und weitere Infos finden Sie unter: https://www.buchhaltungsbutler.de/buchungssatz-lieferungen-eu/

Dienstleistungen von EU-Unternehmen (§13b 19% USt./VSt.)

Mit dem Steuerschlüssel "§13b" werden in BuchhaltungsButler solche Sachverhalte gebucht, bei denen der Empfänger einer sonstigen Leistung eines EU-Unternehmens die Umsatzsteuer schuldet
Beispiel: Das Unternehmen A kauft Werbeleistungen von Unternehmen G aus Irland ein.

Wichtig: Wenn Sie den Steuerschlüssel "§13b" nutzen, werden Buchungen automatisch, ohne weitere Auswahl- oder Änderungsmöglichkeit, als sonstige Leistung eines im EU Ausland ansässigen Unternehmens behandelt und in der Umsatzsteuer-Voranmeldung entsprechend ausgewiesen.
Dies ist wichtig zu wissen, da sich mit dem Steuerschlüssel "§13b" theoretisch die unterschiedlichsten Sachverhalte, welche im §13b UStG aufgeführt werden, buchen lassen. Diese werden in DATEV Rechnungswesen über die Eingabe einer sog. "Funktionsnummer" auseinander gehalten. In BuchhaltungsButler ist die Erfassung anderer als dem oben geschilderten Fälle nur über die dafür vorgesehenen Automatikkonten möglich. Näheres dazu im nächsten Absatz.

Beispiele zur Verbuchung und weitere Infos finden Sie unter: https://www.buchhaltungsbutler.de/buchungssatz-sonstige-leistungen-eu/

Weitere umsatzsteuerliche Sachverhalte über Automatikkonten buchen

Andere Geschäftsvorfälle, etwa Bauleistungen nach §13b, können nur korrekt gebucht und in der UmSt.-VA ausgewiesen werden, sofern diese über ein durch die DATEV für diesen Sachverhalt definiertes "Automatikkonto" gebucht werden.
Maßgeblich für die Zuordnung der einzelnen Buchungskonten zu Positionen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist die "Kontenrahmenbeschreibung SKR03" der DATEV e.G.

Häufige Sachverhalte, welche in BuchhaltungsButler über Automatikkonten korrekt gebucht werden können, sind:

  1. Leistungen eines im Drittland ansässigen Unternehmens
    → Konto: "Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer"
  2. Bauleistungen
    → Konto: "Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer"

Diese Konten können über das Stichwortverzeichnis in BuchhaltungsButler gefunden und angewählt werden.


Lesen Sie hier mehr zu internationalen Geschäftsvorfällen und wie eine ordnungsgemäße Rechnung bei "Reverse-Charge" aussehen muss.