Datenschutz bei FinTecSystems

BuchhaltungsButler nutzt den Anbieter FinTecSystems GmbH (FTS) um seinen Kunden eine Anbindung von Bankkonten, Kreditkarten und Zahlungsdienstleistern in der Anwendung "BuchhaltungsButler" anbieten zu können. FTS unterliegt strengen Regulierungen und arbeitt mit höchsten Standards zur Sicherung Ihrer Daten.
Die nachfolgenden Informationen wurden uns vom Anbieter FTS zur Verfügung gestellt. BuchhaltungsButler übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der durch den Anbieter gemachten Angaben.

Datenschutz bei FinTecSystems (FTS)

Compliance bei FTS

Der Schutz Ihrer Daten geniesst höchste Priorität bei FinTecSystems. Daher haben wir diverse Massnahmen implementiert, um die strengen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes an den Datenschutz und die Datensicherheit zu gewährleisten. Dazu zählen unter anderem die folgenden technischen und organisatorischen Massnahmen:

Verschlüsselung

Alle anwendungsbezogenen Verbindungen von und zu FintecSystems sind SSL verschlüsselt. Der Login ins Online-Banking wird zudem zusätzlich RSA-verschlüsselt.

Monitoring

Die Anwendungen der FinTecSystems werden von verschiedenen, unabhängigen Systemen überwacht.

Rechenzentrum

Kundendaten liegen in deutschen Rechenzentren zertifiziert nach ISO27001.

Interne und externe Audits

Die Sicherheit Ihrer Daten hat für FinTecSystems höchste Priorität. Entsprechend unterziehen wir uns diversen freiwilligen Prüfungen um unser Sicherheitsniveau aktuell zu halten und nachhaltig zu optimieren.

Tüv Zertifizierung

FinTecSystems hat die internen Massnahmen und implementierte Prozesse durch den TÜV Saarland überprüfen lassen und besitzt das Siegel “geprüfter Datenschutz”.

Finanzaufsicht

FinTecSystems ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigtes Zahlungsinstitut im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und befugt, Zahlungsauslösedienste sowie Kontoinformationsdienste im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 und Nr. 8 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz zu erbringen.