Ergebnisse der EÜR und BWA sind unterschiedlich

In der EÜR werden, zusätzlich zu allen Positionen der BWA, auch die vereinnahmte Umsatzsteuer, sowie verauslagte Vorsteuer berücksichtigt.
Daher können die Ergebnisse von BWA und EÜR voneinander abweichen.

Auch bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern wird die BWA nicht um Vor- und Umsatzsteuer erweitert. Das ist auch grundsätzlich richtig so, weil die Steuern aus betriebswirtschaftlicher Sicht nichts in der BWA zu suchen haben.