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Die Warnmeldung "Sie haben in der auszuwertenden Periode einzelne Belege nicht verbucht" bedeutet, dass Sie Belege möglicherweise nicht gebucht bzw. periodenfremd gebucht haben.

Szenario 1: Sie werten den März aus und haben am 31.03. eine Eingangsrechnung, welche Sie nicht gebucht haben, da diese noch nicht bezahlt wurde. Die Warnmeldung erscheint.

Szenario 2: Sie werten den März aus und haben am 31.03. eine Eingangsrechnung, welche Sie einer Zahlung am 01.04. zugeordnet und diese verbucht haben. Die Warnmeldung erscheint, denn die Rechnung wurde nicht in der richtigen Periode gebucht (Sie hätten strenggenommen den Beleg zum 31.03. kreditorisch einbuchen und den Kreditorenposten zum 01.04. wieder auflösen müssen).

Die Warnmeldungen sind lediglich Hinweise und bedeuten nicht zwingend, dass Handlungsbedarf besteht. In vielen Fällen kann man bedenkenlos, wie in Szenario 1 und 2 geschildert, vorgehen. Halten Sie im Zweifel aber bitte unbedingt mit Ihrem Steuerberater Rücksprache.

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