Eine Stornorechnung korrigiert eine erstellte Rechnung an einen Kunden und ist, im Gegensatz zu einer Gutschrift, eine
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„normale“ Rechnung mit negativem Betrag. Eine Stornorechnung muss klar als „Stornorechnung“ bzw. „Rechnungskorrektur“ bezeichnet werden und sollte auf die zu korrigierende Rechnung verweisen.
Erstellen einer Stornorechnung mit BuchhaltungsButler
Um eine Stornorechnung zu erstellen, erstellen Sie bitte eine neue, normale Rechnung
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. Rechnungen mit negativem Betrag werden automatisch als "Rechnungskorrektur" bezeichnet.
Schreiben Sie im Freitext, dass es sich um eine “Rechnungskorrektur zu Rechnung Nr
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. 1234 vom 01.01.2018" handelt.
Die Rechnung ist mit negativem Betrag zu erstellen.
Arbeiten Sie mit Debitorenkonten, weisen Sie die Rechnung bitte dem Debitorenkonto des Kunden zu. Bei Zahlung weisen Sie bitte sowohl die ursprüngliche Rechnung als auch die Rechnungskorrektur der Zahlung zu.
Näheres zu den Formanforderungen an Stornorechnungen können Sie in unserem Blog nachlesen.