In der EÜR werden, zusätzlich zu allen Positionen der BWA, auch die vereinnahmte Umsatzsteuer, sowie verauslagte Vorsteuer berücksichtigt.
Daher können die Ergebnisse von BWA und EÜR voneinander abweichen.
Auch bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern wird die BWA nicht um Vor- und Umsatzsteuer erweitert. Das ist auch grundsätzlich richtig so, weil die Steuern aus betriebswirtschaftlicher Sicht nichts in der BWA zu suchen haben.