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Bei den meisten Konten ist die Auswahl der Steuerfälle bereits begrenzt. So lassen sich Aufwandskonten nur mit Vorsteuer, Ertragskonten nur mit Umsatzsteuer bebuchen. Sie müssen darauf also nicht achten.
Vorsteuer wird die " Mehrwertsteuer " genannt, welche Sie als Unternehmer verauslagen (Sie bezahlen eine Tankrechnung).
Umsatzsteuer wird die " Mehrwertsteuer " genannt, welche Sie vereinnahmen (Kunde zahlt Rechnung an Sie).
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