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Die Warnmeldungen sind lediglich Hinweise und bedeuten nicht zwingend, dass Handlungsbedarf besteht. In vielen Fällen kann man, gerade bei Bagatellbeträgen ohne Jahresübergreifenden jahresübergreifenden Sachverhalt, die Warnmeldung bedenkenlos ignorieren.
Halten Sie im Zweifel aber bitte unbedingt mit Ihrem Steuerberater Rücksprache.