Das Finanzamt erkennt auch Trinkgelder im Rahmen eines Geschäftsessens (sofern sie im angemessenen Rahmen von 5 - 15% liegen) an, erwartet jedoch einen vom Kellner unterschriebenen Beleg für das Trinkgeld. Eine Kreditkartenabrechnung mit gesondertem Ausweis des Trinkgeldes ist ebenfalls in Ordnung. Andernfalls besteht zudem die Möglichkeit, einen Eigenbeleg auszustellen.
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- Erstellen Sie eine Splitbuchung in der Transaktion, die Sie verbuchen möchten.
- In der zweiten Zeile geben Sie das Stichwort "Trinkgeld" als Buchungstext ein, das Konto "BewirtungskostenRepräsentationsspesen (6641)" wird Ihnen automatisch vorgeschlagen.
- Ändern Sie die Steuer auf "keine Steuer" ab.
- Tragen Sie die Höhe des Trinkgelds ein.
- Der Betrag in der oberen Zeile wird automatisch angepasst, das richtige Buchungskonto ist hier ebenfalls Bewirtungskosten Repräsentationsspesen.
- Bestätigen Sie die Buchung mit Klick auf das Diskettensymbol.