Stornos und Rücklastschriften (z.B. wenn Waren zurückgesendet werden, oder der Betrag nicht abgebucht werden konnte), können wie folgt gebucht werden:
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Achtung bei Rücklastschriftgebühren
Rücklastschriftgebühren müssen Sie über eine Splitbuchung negativ auf das Konto "Sachversicherungen, Abgaben, Gebühren, BewilligungenFinanzaufwand" abgrenzen. Damit gewährleisten Sie, dass die Beträge von Last- und Gutschrift identisch sind und dass das Interims- oder Ertragskonto ausgeglichen ist.
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