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Anschaffungskosten | Abschreibungsmethode |
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≤ 250€ | Sofortabschreibung |
> 250€, ≤ 800€ | GWG (1 Jährig) |
> 250€, ≤ 1000€ | Sammelposten (5 Jährig) |
> 1000€ | Afa (regulär) |
Abschreibungen bis 800€ bzw. 1.000€
Bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250,01€ und 800€ bzw. 1.000€ (netto) können entweder als Sammelposten (bis 1.000€) oder als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG, bis 800€) abgeschrieben werden. Anschaffungen bis 250€ netto können grundsätzlich direkt als Sofortabschreibung auf einem Aufwandskonto (z.B. 4930; Bürobedarf) erfasst werden.
Sie haben jedes Jahr die Wahl, ob Sie sich für GWG oder Sammelposten entscheiden. Sie müssen sich aber für eine Abschreibungsmethode entscheiden und dieses Wahlrecht ausüben. Eine Vermischung der beiden Abschreibungsmethoden im gleichen Jahr ist nicht zulässig.
Im BuchhaltungsButler wählen sie die gewünschte Einstellung unter Einstellungen → Abschreibungen.
Ab 800€ bzw. 1.000€: Lineare Abschreibung lt. AfA-Tabelle
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