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Stornos und Rücklastschriften (z.B. wenn Waren zurückgesendet werden, oder der Betrag nicht abgebucht werden konnte), können wie folgt gebucht werden:

Ursprüngliche Zahlung wurde bereits verbucht

Buchen Sie die Rückzahlung gegen das gleiche Aufwands- oder Ertragskonto, gegen das Sie auch die ursprüngliche Zahlung gebucht hatten. Der Steuersatz ist identisch. Das negative Vorzeichen bei der Zahlung vertauscht in BuchhaltungsButler automatisch Soll- und Haben-Stellung und der Betrag mindert sowohl den Aufwand als auch den Erlös. Auf dem entsprechenden Mehrwertsteuerkonto geschieht gleiches.

Ursprüngliche Zahlung wurde noch nicht verbucht

Buchen Sie sowohl die ursprüngliche Zahlung, als auch die

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Gutschrift ohne Steuer auf ein Interimskonto, z.B. 1090. So bleibt der Geschäftsvorfall erfolgsunwirksam und es wird auch keine Steuer gebucht.

Achtung bei Rücklastschriftgebühren

Rücklastschriftgebühren müssen Sie über eine Splitbuchung negativ auf das Konto "

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Nebenkosten des Geldverkehrs" abgrenzen. Damit gewährleisten Sie, dass die Beträge von Last- und Gutschrift identisch sind und dass das Interims-, Aufwands- oder Ertragskonto ausgeglichen ist.

Teilgutschriften

In diesem Fall empfiehlt es sich, den ursprünglichen Betrag auf

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das entsprechende Ertrags- oder Aufwandskonto zu buchen und die Teilgutschrift dann ebenfalls gegen dieses Konto zu buchen. Bei beiden Buchungen muss der gleiche Steuersatz ausgewählt sein.